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«Nachteilsausgleich» – Ein Recht das auch bei LRS/Dyslexie und Dyskalkulie greift
Sind Sie selbst, ein Kind oder Jugendlicher, den Sie begleiten, mit einem Nachteil konfrontiert, der erschwert oder sogar verhindert, dass sich das vorhandene Potenzial entfalten kann? Dem muss nicht so sein. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Rechtsgleichheit. Der besagte Grundsatz ist in Artikel 8 der Bundesverfassung verankert. Dies Weiter lesen…